Nachtbereitschaft
Nachtbereitschaft in der Wohngruppe: Arbeitszeit, Vergütung, Zeitkonto.
Die Nacht im Haus ist der Dienst, über den am meisten gestritten und am wenigsten Klares geschrieben wird. Drei Fragen, drei Antworten — und der Unterschied, an dem fast jede Excel-Tabelle scheitert.
Ist Nachtbereitschaft Arbeitszeit?
Arbeitszeitrechtlich: ja, vollständig. Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Simap 2000, Jaeger 2003) und der deutschen Klarstellung von 2004 gilt: Wer sich auf Anordnung in der Einrichtung aufhalten muss, leistet Arbeitszeit — auch wenn er schlafen darf. Das hat harte Folgen für den Plan: Die Nacht zählt gegen die Höchstarbeitszeit, und die Ruhezeit von elf Stunden beginnt erst, wenn der Dienst wirklich endet — nach dem Morgenblock, nicht nach dem Einschlafen der Kinder. Dienste über zehn Stunden mit hohem Bereitschaftsanteil sind möglich, brauchen aber eine tarifliche Grundlage (§ 7 ArbZG).
Zu unterscheiden davon ist die Nachtwache — wer wach durcharbeitet, leistet gewöhnliche Vollarbeit in der Nacht, mit den eigenen Grenzen des § 6 ArbZG. Und die Rufbereitschaft — wer zu Hause bleiben und nur erreichbar sein muss, leistet in der Regel erst ab dem Einsatz Arbeitszeit. Welcher der drei Fälle vorliegt, entscheidet nicht die Überschrift im Plan, sondern die tatsächliche Anforderung.
Wie wird Nachtbereitschaft bezahlt — und wie viel zählt aufs Zeitkonto?
Hier trennen sich zwei Fragen, die oft in einen Topf geraten: Arbeitszeitrecht und Vergütung sind zweierlei. Dass die Nacht arbeitszeitrechtlich voll zählt, heißt nicht, dass sie voll bezahlt oder voll auf das Stundenkonto angerechnet werden muss. Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien staffeln die Anrechnung üblicherweise nach dem Maß der erfahrungsgemäßen Inanspruchnahme — verbreitet sind Anteile zwischen 25 und 100 Prozent, und wer tatsächlich herausgeklingelt wird, bekommt die Einsatzzeit meist voll. Zwei Leitplanken gelten überall: Maßgeblich ist euer Tarif oder eure AVR, nicht die Voreinstellung einer Software — und im Gesamtschnitt muss die Vergütung den gesetzlichen Mindestlohn auch für Bereitschaftsstunden erreichen; das hat das Bundesarbeitsgericht 2016 klargestellt.
Wie kommt das in den Dienstplan?
Drei Anforderungen, an denen Tabellen regelmäßig zerbrechen:
- Der Dienst läuft über Mitternacht. Er gehört als ein Eintrag an den Tag, an dem er beginnt — sonst zerreißt der Aushang die Nacht in zwei halbe Dienste, die niemand versteht. Die Stunden nach Mitternacht müssen trotzdem im richtigen Monat landen.
- Der Dienst hat zwei Gesichter. Abendblock und Morgenblock sind Vollarbeit, dazwischen liegt Bereitschaft. Fürs Zeitkonto braucht es also einen Splitdienst mit einem einstellbaren Bereitschaftsanteil — nicht eine Pauschale, die irgendwer einmal geschätzt hat.
- Die Nächte gehören gezählt. Je Person, Wochentag und Wochenende getrennt, damit die Verteilung fair bleibt und die Grenzen der Nachtarbeit eingehalten werden.
In der Anwendung Dienstplan Jugendhilfe ist genau dafür ein Feld vorgesehen, das kaum ein anderes Programm hat: wie viel Prozent der Nachtbereitschaft aufs Zeitkonto zählen — je Dienst einstellbar, nach eurem Tarif. Der Nachtdienst bleibt ein Eintrag, läuft auf dem Aushang mit Pfeil in den Folgetag, und die Nachtdienst-Kontingente je Person werden beim Planen geprüft.
Diese Seite ist eine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung — was bei euch gilt, steht in Tarif, AVR und Dienstvereinbarung.
Passend dazu: das Arbeitszeitgesetz im Schichtdienst und die kostenlose Excel-Vorlage.
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